Trámite obtención licencia
FORMALITÄTEN ZUR EINHOLUNG DER VERBANDSLIZENZ FÜR AMATEURGOLFSPIELER
GOLFVERBANDSLIZENZ
Die Mitgliedschaft im Golfverband wird durch die Einholung einer Lizenz durch den Verband erworben. Als Inhaber einer Lizenz sind Sie Verbandsmitglied.
Zur Ausübung des Golfsports in Spanien ist gemäß den Bestimmungen des Obersten Sportrats (Consejo Superior de Deportes) und den geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Amateursportlerlizenz erforderlich. Die Lizenz beinhaltet eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Ausübung des Golfsports auf offiziell anerkannten Golfplätzen.
GÜLTIGKEIT DER LIZENZ
Die Gültigkeitsdauer der Verbandslizenz beträgt ein Kalenderjahr, d.h. von Januar bis Dezember jedes Jahres. Unabhängig vom Datum der Anmeldung ist die Lizenz jeweils bis zum 31. Dezember des entsprechenden Jahres gültig. Die Lizenzgebühr wird stets für das ganze Jahr erhoben, d.h., eine anteilige Zahlung ist nicht möglich. Die Real Federación Española de Golf verlängert alle Lizenzen automatisch am 1. Januar des Folgejahres. Die Lizenz ist nur zusammen mit dem jährlichen Zahlungsbeleg gültig, den das Verbandsmitglied direkt von der RFEG bzw. von der Bank zugesandt bekommt. Dieser Zahlungsbeleg ist daher stets zusammen mit der Lizenz aufzubewahren.
LIZENZ OHNE HANDICAP
Personen ohne Golferfahrung können eine Lizenz ohne Handicap beantragen. Damit sind sie zur Nutzung der Golfplätze und zur Teilnahme an bestimmten Wettkämpfen berechtigt, jedoch ohne Anrecht auf einen Preis.
ERHALT DES HANDICAP
Für die Zuteilung eines ersten Handicaps muss das Verbandsmitglied über ausreichende Vorbereitung verfügen und die durch die Wettkampfausschüsse jedes Clubs bzw. die Federación Balear de Golf festgelegten Prüfungen ablegen.
Hierzu können sich die Verbandsmitglieder entweder an ihren Club oder an den zuständigen Gebietsverband wenden, wo sie über die für die Zuteilung des entsprechenden Handicaps erforderlichen Schritte informiert werden.
Nach der Zuteilung des Handicaps ist die Differenz zwischen der eventuell vorhandenen Lizenz ohne Handicap und der beantragten Lizenz mit Handicap zu zahlen. Diese Differenz trifft nur für Erwachsenenlizenzen zu. Der Wettbewerbsausschuss leitet den entsprechenden Betrag an die Real Federación Española weiter und teilt ihr das zugeteilte Handicap mit, das damit Wirksamkeit erlangt.
DAS HANDICAP WIRD ERST NACH ZAHLUNG DES DIFFERENZBETRAGS UND EINGABE IN DIE DATENBANK DER REAL FEDERACION ESPAÑOLA DE GOLF WIRKSAM.
LIZENZ MIT HANDICAP
Die Verbandslizenz mit Handicap kann von Spielern, die bereits einmal eine Lizenz mit Handicap hatten und aus einem beliebigen Grund aus dem Verband ausgeschieden sind und nun eine neue Lizenz wünschen, nur über die Clubs bzw. Gebietsverbände beantragt werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung des zum Zeitpunkt des Ausscheidens vorhandenen bzw. des evtl. niedrigeren Handicaps erforderlich. Für die Zuteilung eines höheren Handicaps muss eine Bestätigung des Wettkampfausschusses des jeweiligen Clubs bzw. des Gebietsverbands vorgelegt werden. Ausländische Golfspieler können bei ausreichendem Nachweis Ihres Handicap eine Lizenz mit Handicap erhalten.
Alle bei der Federación Balear de Golf eingereichten Lizenzanträge, die eine der nachstehend genannten 3 Voraussetzungen erfüllen, werden zur Anmeldung mit Handicap an die RFEG weitergeleitet:
1. Mit Stempel und Unterschrift des Wettkampfausschusses des Clubs versehene Lizenz.
2. Durch einen Golfprofi mit gültiger RFEG-Lizenz unterzeichnete Lizenz, wobei die Lizenznummer des Profis anzugeben ist.
3. Zusammen mit dem Verbandsausweis des Heimatlandes und einer Handicapbescheinigung eingereichte Lizenz.
EINHOLUNG DER LIZENZ
Bearbeitung des Lizenzantrags
Die Federación Balear de Golf ist für die Bearbeitung aller Lizenzen innerhalb der Autonomiegemeinschaft der Balearen zuständig und leitet diese an die RFEG weiter.
a) Beantragung direkt beim Club, bei dem der Spieler Mitglied ist
Der Club leitet den ausgefüllten Lizenzantrag für das zukünftige Verbandsmitglied weiter. Hierzu muss der auf dem Antragsformular vorgesehene „Sichtvermerk des Wettbewerbsausschusses" angebracht werden.
b) Soweit der Spieler kein Clubmitglied ist, erfolgt die Beantragung der Lizenz beim zuständigen Gebietsverband
Dabei ist der Antrag wie vorstehend beschrieben beim zuständigen Gebietsverband zu stelle.
c) Beantragung per Brief
Hierzu kann der Lizenzantrag direkt ausgedruckt werden. Alle Felder sind in Großbuchstaben auszufüllen. Der ausgefüllte Lizenzantrag ist per Post entweder an den Club des Antragstellers bzw. - soweit keine Clubmitgliedschaft vorliegt - an den Gebietsverband zu übersenden, NICHT AN DIE FEDERACION ESPAÑOLA DE GOLF!
Per Fax zugesandte Lizenzanträge können nicht entgegengenommen werden.
Die Anmeldung beim RFEG erfolgt erst nach entsprechender Aufnahme in die Datenbank. Die Verbandsausweiskarte wird dem Antragsteller durch den RFEG per Post zugesandt.
DUPLIKAT DER VERBANDSLIZENZ
Sollten Sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums den Ausweis nicht erhalten haben, wobei Ihnen jedoch die Anmeldung beim Verband durch die Zuteilung einer Lizenznummer bekannt ist, müssen Sie ein Duplikat der Lizenz wegen Verlust des Originals beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Real Federación Española de Golf (Telefon 91.555.26.82, Fax 91.556.32.90, E-Mail rfegolf@golfspain.com).
Spieler, die bereits zuvor eine Lizenz besessen haben und aus einem beliebigen Grund aus dem Verband ausgeschieden sind, können eine neue Lizenz erhalten.
1. Soweit der Spieler in einem vorhergehenden Jahr aus dem Verband ausgeschieden ist, muss er die Neuaufnahme in den Verband beantragen. Auf Wunsch kann die Lizenz mit der früheren Nummer wieder aktiviert werden, wozu jedoch alle seit dem Ausscheiden aus dem Verband angefallenen Jahresbeträge nachzuzahlen sind.
2. Ist der Spieler im laufenden Jahr aus dem Verband ausgeschieden, wird die selbe Lizenz wieder aktiviert. Hierzu ist die Stellung eines neuen Lizenzantrags über die Federación Balear de Golf erforderlich, der vollständig mit den aktuellen Daten auszufüllen ist. Darüber hinaus ist die entsprechende Zahlung an die RFEG zu leisten, was entweder in bar oder per Überweisung auf das Konto der RFEG und Vorlage des entsprechenden Überweisungsbelegs erfolgen kann. Einzugsermächtigungen sind erst bei Verlängerung der Lizenz möglich, soweit die Bankverbindung im Lizenzantrag angegeben wird.